Allgemeine Bedingungen des Mietvertrags

Die Firma Yhino S.L. vermietet dem Auftragnehmer die ihr gehörenden Maschinen und Zubehörteile zu den Bedingungen, die im Mietangebot auf unserer Website enthalten sind, und in Übereinstimmung mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

“Armaturen” sind Materialien wie Luftrohre und -kanäle, elektrische Kabel, Schalttafeln und andere Ausrüstungen jeder Art, die vom Auftragnehmer gemietet werden.

Vertragsunterlagen

Die Dokumente, aus denen sich der gesamte Vertrag zusammensetzt, sind: der Kostenvoranschlag, der von einer zur Annahme bevollmächtigten Person ordnungsgemäß unterzeichnet ist, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechnung, das Transportdokument und die Quittung für die Rückgabe des Geräts an Yhino S.L. am Ende des Mietvertrags..

Das von der Vertragspartei zur Annahme unterzeichnete Mietangebot hat jedoch in jedem Fall Vorrang vor allen anderen Dokumenten.

Das Mietangebot von Yhino S.L. gilt für 10 Tage ab dem Datum der Anmietung, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der mietbereiten Materialien.

Änderungen des Vertrages sind nur dann gültig und wirksam, wenn sie sich aus einem schriftlichen Dokument ergeben, das von beiden Parteien unterzeichnet wurde.

Der so zwischen Yhino S.L. und dem Auftragnehmer geschlossene Vertrag wird im Folgenden als “Vertrag” bezeichnet.

Nutzung von geleasten Geräten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Instandhaltung der gemieteten Geräte und des Zubehörs sowie deren Wartung während der gesamten Mietdauer zu sorgen und verpflichtet sich, falls erforderlich, auf eigene Kosten und Sorgfalt Genehmigungen der zuständigen Behörden und/oder Zulassungen für das Abstellen und/oder den Betrieb des Mietobjekts einzuholen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das gemietete Material mit der erforderlichen Sorgfalt, Pflege und Aufsicht zu verwenden und es/sie gemäß den im Mietangebot (VERTRAG) enthaltenen Bedingungen zu verwenden.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die gemieteten Geräte nicht überlastet oder beschädigt werden, und überprüft den Wasserstand oder das Wasser-Frostschutzmittel-Gemisch, den Kraftstoff, die Gasversorgung und alles andere (je nachdem, ob es sich um Klima-/Kühl- oder Heizungsanlagen handelt), was für den Bedarf und das ordnungsgemäße Funktionieren der Maschinen erforderlich ist, und stellt sicher, dass alles auf dem erforderlichen Stand gehalten wird.

Dem Auftragnehmer ist es ausdrücklich untersagt, die Ausrüstung in Betrieb zu nehmen, wenn sie defekt oder beschädigt ist und sich in jedem Fall in einem Zustand befindet, der eine Gefahr darstellt; wenn der Vertragspartner oder einer seiner Angestellten, Mitarbeiter oder Beauftragten sie in diesem Zustand benutzt, haftet der Auftragnehmer daher allein für alle Schäden, Verluste oder Zwischenfälle, die sich aus seinem Handeln ergeben.

Dem Auftragnehmer ist es ausdrücklich untersagt, das gemietete Material unter Androhung der Vertragsauflösung unterzuvermieten oder an Dritte zu verleihen; außerdem ist es dem Auftragnehmer ausdrücklich untersagt, das Material unter Androhung der gesetzlichen Vertragsauflösung vom mit Yhino S.L. vereinbarten Einsatzort zu entfernen.

Im Falle eines Ausfalls oder einer Beschädigung der Ausrüstung, die auf die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung durch die Vertragspartei zurückzuführen ist, muss die Vertragspartei Yhino S.L. bezahlen:

  • die Kosten für Reparaturen, die nach dem Ermessen von Yhino S.L. notwendig oder angemessen sind:
  • den Mietpreis für die gesamte Zeit, in der das/die Gerät(e) aufgrund der Störung(en) oder Beschädigung(en) unbenutzt geblieben ist/sind, und für den gesamten Zeitraum, der für die Reparaturen erforderlich ist
  • den Mietpreis in der geforderten Höhe anstelle des vom Auftragnehmer beschädigten Geräts, und zwar zu denselben Bedingungen, die bereits im Mietangebot aufgeführt sind. Yhino S.L. ist jedoch nicht verpflichtet, den Ersatzantrag anzunehmen.

Im Falle einer Belastung, die den Einsatz von Kühlaggregaten bei einer Temperatur unter + 4°C erfordert, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Füllstand der verwendeten Wärmeträgerflüssigkeiten (z.B. Wasser mit Glykol) ständig zu kontrollieren; er haftet für Frostschäden an den gemieteten Maschinen und für alle anderen Schäden, die sich z.B. aus dem Nachfüllen von Wärmeträgerflüssigkeiten ergeben, die nicht ausdrücklich von Yhino S.L. genehmigt wurden. Es ist auch Aufgabe des Vertragspartners, dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendete Flüssigkeit den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.

Spezifische elektrische Anschlüsse / Schaltschrankbau

Der elektrische Anschluss der Maschinen an den Ort, an dem sie für die Beladung eingesetzt werden, sowie die Realisierung einer oder mehrerer elektrischer Schalttafeln liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers selbst.

Installation/Deinstallation der Ausrüstung(en)

Es liegt in der alleinigen Verantwortung von Yhino S.L., wenn dies vorgesehen ist. Die relativen Kosten sind diejenigen, die im Angebot / Kostenvoranschlag gemäß dem Vertrag angegeben sind.

Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Mietobjekt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften für die Installation, den Einsatz und den Betrieb der Maschine(n) zu nutzen.

Instandhaltung der Maschine(n)

Während der gesamten Mietdauer garantiert Yhino S.L. die Instandhaltung des Mietgegenstandes im Hinblick auf den normalen Gebrauch und die dadurch bedingte normale Abnutzung, sofern dies im Angebot/Vertrag, der auch die Kosten enthält, festgelegt ist. Andernfalls trägt der Auftragnehmer die Kosten.

Zustand der Maschine(n) bei Lieferung

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, den Mietgegenstand bei der Lieferung und nach der Installation zu prüfen und zu verifizieren. Bei mehrtägiger Vermietung gilt alles als geliefert und installiert in einem gebrauchsfähigen Zustand und zur Zufriedenheit des Auftragnehmers, unbeschadet der Möglichkeit des Auftragnehmers, Yhino S.L. innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Installation eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung zu machen.

Vorbereitung geeigneter Räume, Keller oder Strukturen zur Unterbringung der Ausrüstung

In Ermangelung der oben genannten, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu beschaffen, zu liefern und zu installieren Raum, Basis und / oder Gerät geeignet, um die Notwendigkeit oder alle geeigneten und notwendigen Maßnahmen für den Fall, unbeschadet der Möglichkeit der Ernennung Yhino S.L., wenn notwendig und quantifiziert in der Schätzung / Vertrag.

Wenn der Auftragnehmer diese nicht zur Verfügung stellt und Yhino S.L. nicht ausdrücklich um eine Entschädigung bittet, gehen die Kosten für die Wiederherstellung und Wiederbeschaffung oder den Ersatz der beschädigten Ausrüstung(en) zu seinen Lasten, falls ein Schaden, ein Bruch oder eine Betriebsunterbrechung eintritt.

Rückgabe der geleasten Güter

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Mietgegenstand und das Zubehör am Ende der vertraglichen Mietzeit in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat, vorbehaltlich der normalen, durch den Gebrauch bedingten Abnutzung.

Die Nichtrückgabe oder die Rückgabe unter anderen als den in den vorstehenden Absätzen genannten Bedingungen, unabhängig davon, ob sie auf das Verschulden der Vertragspartei, ihrer Angestellten/Beschäftigten/Arbeitnehmer/Vertreter zurückzuführen ist, macht sie gegenüber Yhino S.L. haftbar:

  • alle Kosten für die Wiederbeschaffung des Leasinggegenstandes oder, nach Ermessen von Yhino S.L., dessen Neuwert zum Zeitpunkt des Ablaufs der Leasingdauer gemäß dem Kostenvoranschlag/Vertrag
  • den Mietpreis ab dem Datum des Vertragsablaufs bis zum Zeitpunkt der Zahlung des unter a) genannten Betrags, zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des für die gesamte Dauer der Anmietung gemäß dem Vertrag berechneten Betrags.

Der Auftragnehmer haftet für die Verschlechterung, den Verlust, den Diebstahl oder den Brand des Mietgegenstandes, unabhängig von den Ursachen, auch in Fällen höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände. Bei teilweiser oder vollständiger Zerstörung des Vertragsgegenstandes hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung; außerdem läuft der Vertrag bis zu seinem Ablauf weiter, ohne dass der Auftragnehmer eine Minderung des Mietpreises verlangen kann.